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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Badebetrieb und für die Benutzung der infrastrukturellen Einrichtung im Erlebnisbad BadeINSEL der Sport u. Immobilien GmbH
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Benutzungsberechtigungen werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt zwischen Badegast und der Sport u Immobilien GmbH. Die Benutzung der Badeanstalt ist nur im Besitz der gültigen Berechtigung (Eintrittskarte) erlaubt.
1. Allgemeines
1.1 Um eine, im Interesse aller Gäste des Hallenbades, ordnungsgemäße, vor allem aber sichere Benützung der Badeanlagen und sonstigen Einrichtungen des Hallenbades zu gewährleisten, ist die Einhaltung von Regeln und Normen unerlässlich.
1.2 Diese Normen und Regeln sind in einer Badeordnung für alle Besucherinnen und Besucher des Hallenbades zusammengefasst und an für Badegäste ersichtlichen Stellen im Hallenbad veröffentlicht.
1.3 Jeder Badegast ist zur Einhaltung der Badeordnung - sowie allfälliger weiterer Benutzungsregeln bestimmter Bereiche verpflichtet.
1.4 Ebenso ist im Interesse der Sicherheit den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hallenbades Folge zu leisten.
1.5 Jedes Zuwiderhandeln gegen diese AGB und insbesondere die Punkte 3. und 4. hat, nach einer Verwarnung, einen Entzug der Berechtigung zur Benutzung der Badeanlage und der sonstigen Einrichtungen (ohne Entgeltrückerstattung) zur Folge.
1.6 Bei gravierenden Verstößen gegen diese AGB kann ein zukünftiges Benutzungsverbot (ohne Entgeltrückerstattung) ausgesprochen werden.
1.7 Die Gäste benützen die Einrichtungen des Bades im Rahmen dieser Ordnung auf eigene Gefahr. Das gilt auch für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige nicht zum Personal der Badeanstalt gehörige Dritte.
1.8 Die Badeanstalt und ihr Personal sind nicht in der Lage und daher nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige oder körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen. Für diese Personen haben die auch sonst außerhalb des Bades Aufsichtspflichtigen geeignet vorzusorgen.
1.9 Die Badeanstalt haftet nur für Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat, nicht aber bei Missachtung der Badeordnung, besonders ersichtlicher Benutzungsregeln oder von Anweisungen des Personals, auch nicht bei sonstigem Eigenverschulden des Geschädigten oder bei Eingriffen Dritter oder höherer Gewalt.
1.10 Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Badeanstalt ist weder zur Bewachung noch zur Wartung verpflichtet.
2. Eingeschränkter Badebetrieb
2.1 Die Benützung des Badeanlage, einschließlich aller Einrichtungen und sonstigen Anlagen, kann im Bedarfsfall (insbesondere aus betrieblichen, sportlichen oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen) ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
2.2 Sofern eine Einschränkung absehbar ist, werden die Badegäste rechtzeitig darüber informiert. Diese Information erfolgt über das aktuelle Internetportal der BadeINSEL (www.badeinsel.at) und mittels Informationsaushang an für Badegäste ersichtlichen Stellen im Hallenbad (vorzugsweise im Zugangsbereich)
3. Öffnungszeiten, Badeschluss
3.1 Die Öffnungszeiten des Erlebnisbades und der sonstigen im Erlebnisbad für Besucher zugänglichen Einrichtungen sind im Internet und auf den Preislisten ersichtlich.
3.2 Der Badeschluss wird den Badegästen per Aushang mitgeteilt. Danach haben die Badegäste das Hallenbad zu verlassen.
4. Geld und Wertsachen
4.1 Für Wertgegenstände und Bargeld, wird keine Haftung übernommen.
4.2 Schließfächer und Umkleidekabinen sind vor Verlassen des Bades zu räumen und unversperrt zu hinterlassen.
5. Preise
5.1 Preise werden im Internet auf der Homepage der BadeINSEL (www.badeinsel.at) und auf Preislisten veröffentlicht